Reise mit Hund in Japan
Reisen mit Hund ist in Japan fast überall unbedenklich möglich. So war die deutsche Schauspielerin Janina Uhse, begleitet von einem Shiba Inu Hund namens Yoshi, in Japan unterwegs. Gemeinsam mit ihrem vierbeinigen Reisebegleiter entdeckt Janina die spannendsten Orte in und um Tokio und Kyoto und teilt ihre Erlebnisse live mit ihren Fans in Deutschland.
Janina Uhse, 29, ist eine deutsche Schauspielerin, bekannt aus der Kultserie "Gute Zeiten, schlechte Zeiten“. Vor zwei Jahren realisierte sie ein Herzensprojekt unter dem Namen "Janina and Food“. Hierfür postet sie Rezeptvideos auf Facebook, teilweise unterstützt von prominenter Kochbegleitung. 2018 wurde sie dafür von Axel Springer bei den „Place To B“-Awards als Influencer des Jahres im Bereich Food ausgezeichnet.
In Japan werden Hunde seit der Besiedelung durch den Menschen gehalten
Hunde sind in Japan bis heute allgegenwärtig: In nahezu jeder Einkaufsmeile sind Mode-Boutiquen für Hundebekleidung und -accessoires zu finden. In ausgewählten Restaurants stehen spezielle Hundestühle zur Verfügung, sodass der Vierbeiner adäquat am Tisch sitzen kann. Es gibt Hundehotels, Hundetoiletten sowie Wellnessclubs für Hunde samt Hundemasseuren.
Der Shiba Inu ist eine sehr alte japanische Hunderasse, die schon seit dem 3. Jahrhundert vor Christus existiert. Sie stammt aus den bergigen Regionen des ostasiatischen Inselstaates. Die Hunde wurden traditionell als Jagdbegleiter eingesetzt.
Zur Herkunft des Namens gibt es unterschiedliche Theorien. Angefangen von der Farbe des Fells, über die Verniedlichung „Kleines“ bis hin zu einer Ableitung vom Ortsnamen Shiba-mura. Mit 35 bis 40 Zentimetern Höhe, einem schmalen Körperbau und einem Gewicht von zwölf bis fünfzehn Kilogramm zählt der als intelligent und familienfreundlich geltende, rötlich-braune Hund zu den beliebtesten Rassen in Japan.
Je nach Züchtung gibt es unter den ebenso treuen wie eigenwilligen Vierbeinern auch schwarz-rote Exemplare. Um als echter Shiba Inu gehandelt zu werden, muss ein Hund an den Backen sowie an Kehle, Brust und Bauch weiße Haare aufweisen.
Der bekannteste Hund Japans
Der bekannteste Hund Japans ist Hachiko, ein Akita, der im Osten Tokios zu Hause war. Der treue Vierbeiner gehörte einem Professor der Universität Tokio, der allabendlich von seinem Hund am Westausgang des Bahnhofs Shibuya abgeholt wurde.
Selbst zehn Jahre nach dem Tod des Professors stand Hachiko noch jeden Tag am Bahngleis und wurde dadurch zum Inbegriff für Treue und Loyalität. Seit 1934 ziert eine Hachiko-Bronzefigur die Westseite der Bahnstation, die auch von Janina und Yoshi besucht wird, bevor es weiter zu den bekannten Einkaufsstraßen des Bezirks ging.
Ich liebe Hunde und es macht mir unglaublichen Spaß, mit Yoshi zu drehen, auch wenn es nicht immer ganz einfach ist und nicht auf Anhieb klappt. Ein bisschen Übung habe ich ja durch unseren Familienhund Manni, allerdings muss ich feststellen, dass Shiba Inus recht eigensinnig sind.
schmunzelte Janina bei ihrer Reise in Japan und tätschelt Yoshi über das glänzende Fell.
Einreise mit Hund nach Japan: Was ist zu beachten?
Nach Auskunft der japanischen Fremdenverkehrszentrale (JNTO) ist für Hunde bei der Einreise nach Japan ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit Nachweis einer Staupe-Schutzimpfung sowie ein Tollwut-Impfzeugnis erforderlich.
Bei der Ein- und Ausreise aus Japan muss ein ausländischer Besucher eine sogenannte Ein-/Ausreisekarte ausfüllen. Wer als Tourist die Dauer des Aufenthalts 3 Monate nicht überschreitet, benötigt als Staatsangehöriger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz für die Einreise in Japan nur einen gültigen Reisepass. Die Beantragung eines Visums ist nicht notwendig. Bei der Einreise in Japan erhält man einen Stempel in den Pass, der einem automatisch ein Temporary Visitors Visum erteilt.
Touristen, die länger als 90 Tage unterwegs sein wollen, können unter dem Longer Stays Program bis zu ein Jahr lang durch Japan reisen.
Wann ist eine Aufenthaltserlaubnis in Japan nicht erforderlich?
- Passagiere von Handelsschiffen und Flugpassagiere können eine Aufenthaltserlaubnis von maximal 72 Stunden erhalten, während sich ihr Schiff oder Flugzeug in Japan befindet.
- Passagiere eines Handels- oder Passagierschiffes, die in einem Hafen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können eine Reise in Japan von maximal 15 Tagen machen und wieder in einem anderen Hafen an Bord des gleichen Schiffes gehen.
Weitere Information sind auf den Seiten des JNTO unter folgendem Link zu finden: https://www.jnto.de/74-alt/landesinfo/17-einreiseformalitaeten
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