EU-Heimtierausweis
Viele Tierfreunde wollen auch ihre schönsten Stunden mit ihren Gefährten teilen und gemeinsam den Urlaub genießen. Urlaub mit dem Haustier stellt schon lange keine Ausnahme dar und öffnet eine besondere Sparte des Tourismus, die stetig wächst. Unabhängig davon, ob ein Urlaub am Meer, am See oder am Campingplatz geplant ist, sind diesbezüglich viele verschiedene Aspekte zu beachten, sobald das Zielgebiet außerhalb der Landesgrenzen liegt.
Um mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reisen zu können, bedarf es einen EU-Heimtierausweis. Dieser Reisepass dient einerseits zur Feststellung der Identität des jeweiligen Tieres und andererseits als Alternativmöglichkeit zum gängigen, gelben Impfpass. Sollte eine Reise mit anderen Tieren, wie beispielsweise Reptilien, Vögeln oder Nagetieren angestrebt werden, so sind die jeweils geltenden nationalen Einreisevoraussetzungen zu beachten.
Auslandsaufenthalte mit Hund, Katze oder Frettchen erfahren durch den EU-Heimtierausweis eine wesentliche Erleichterung, da mit diesem auch eine weitestgehende Vereinheitlichung einhergeht. Unabhängig davon, ob mit dem Tier vom Inland ins Ausland gereist oder ein Tier aus dem Ausland in das Inland gebracht werden soll, ist die Anfertigung und Ausstellung eines Ausweises notwendig. Beachtet muss in diesem Zusammenhang, dass maximal fünf Tiere gleichzeitig ins Ausland transportiert werden dürfen. Diese Beschränkung entfällt, wenn eine Bestätigung vorgelegt werden kann, die die Teilnahme der Tiere an einem Wettbewerb, einer Sportveranstaltung oder Ausstellung bezeugt. Auch dürfen mehr als fünf Tiere verreisen, wenn ein Nachweis vorgelegt werden kann, der bestätigt, dass das Alter der Tiere sechs Monate übersteigt.
Wohin muss ich mich wenden, um einen EU-Heimtierausweis zu erhalten?
Für den Erhalt eines EU-Heimtierausweises kann jeder Tierarzt, der durch die zuständige Behörde zur Ausstellung dieses Dokuments ermächtigt wurde, aufgesucht werden. In diesem Ausweis werden mehrere Kriterien festgehalten, die eine Identifizierung des Tieres ermöglichen.
- Zu diesen zählen eine präzise Beschreibung, in der Alter, Name und Geschlecht festgehalten wird, als auch Mikrochip- oder Tätowierungscode.
- Darüber hinaus werden auch bestehende Impfungen dokumentiert.
Wesentlich ist, dass die Impfung gegen Tollwut festgehalten wurde, denn von der Gültigkeit dieser Impfung hängt die Dauer des EU-Heimtierausweises ab. Dieser gilt grundsätzlich für die Lebenszeit des Tieres unbeschränkt, solange es zu einer Impfauffrischung kommt. Der EU-Heimtierausweis kann bei Vorhandensein von Mikrochip- oder Tätowierungscode und Nachweis der Tollwutimpfung unverzüglich ausgestellt werden.
Die Kosten für den EU-Heimtierausweis
Die Kosten, die für die Er- und Ausstellung eines EU-Heimtierausweises anfallen, richten sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Tierärzte.
- Die Anfertigung des Ausweises beläuft sich auf circa zehn Euro.
- Wenn das Tier jedoch noch nicht gechipt wurde und dies durchgeführt werden muss, sind mit 30 bis 50 Euro zu rechnen.
- Sollte auch die notwendige Tollwutimpfung noch nicht erfolgt sein, so fallen für diese weitere Kosten von circa 30 Euro an.
Die EU-Heimtierausweis Nummer
Mit jedem Ausweis wird eine individuelle Kennnummer vergeben und festgehalten, die sowohl auf dem Einband als auch sämtlichen datentragenden Seiten vermerkt ist. Die Zusammensetzung der Nummer ergibt sich einerseits aus dem jeweiligen Code des Mitgliedstaates, wie beispielsweise DE stehend für Deutschland, einer Unternehmenschiffre und einer exklusiven Nummernfolge.
Verlust des EU-Heimtierausweises oder Impfpasses
Bei Verlust des EU-Heimtierausweises kann dieser nochmals beim Tierarzt beantragt werden, wenn sämtliche, für die Ausstellung notwendige Daten aus dem Patientenregister entnommen werden können. Ein EU-Heimtierausweis ersetzt einen Impfpass. Sollte der Impfpass verloren gegangen sein, bevor sämtliche Impfungen in den EU-Heimtierausweis übertragen werden konnten und die Tollwutimpfung in weiterer Folge nicht durch das Patientenregister nachvollzogen werden können, so muss eine weitere Tollwutimpfung erfolgen.
Für Reisen, die Ländergrenzen überschreiten, werden folgende Unterlagen benötigt:
Um mit Hund, Katze oder Frettchen reisen zu können, bedarf es entweder einen elektronischen Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung, die jedoch vor dem 3. Juli 2011 gestochen sein muss. Darüber hinaus muss das Tier eine Impfung gegen Tollwut erhalten haben. Wenn es sich um ein Zielgebiet handelt, das dem Bandwurm Echinococcus multilocularis erfolgreich bekämpft hat, so muss auch eine Behandlung gegen diesen erfolgen. Bei Reisen von einem EU-Land in ein anderes EU-Land ist ein EU-Heimtierausweis notwendig. Einreisen aus einem Nicht-EU-Land bedürfen einer EU-Tiergesundheitsbescheinigung. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass manche Länder den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vorschreiben.
Fazit
Ein EU-Heimtierausweis kann mit geringen Mühen und überschaubaren Kosten beim Tierarzt erlangt werden und gleichzeitig als Impfausweis fungieren. Bei Reisen innerhalb der EU stellt dieser ein notwendiges Dokument dar, dass Informationen über Gesundheit, Impfungen und Identität des Tieres bereitstellt. Für die Erlangung des EU-Heimtierausweis muss neben einer aufrechten Tollwutimpfung auch die Mikrochip- oder Tätowierungsnummer des Tiers vorhanden sein.
Link
europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/animal-plant/index_de.htm
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