ProHunde Berufsverband fordert Einstufung als Gewerbetreibende / Dienstleister
In einem offenen Brief, den ProHunde unserer Redaktion geschickt hat, wendet sich der Verband Professioneller HundetrainnerInnen und Hundetrainer e.V. ProHunde an die Bundesregierung und an die jeweiligen Bundesländer aufgrund der für den Verband nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der Bundesländer und in der Folge auch der zuständigen Behörden.
Laut Hans-Joachim Czirski, 1. Vorsitzender von ProHunde, hätte dieser seine Ursachen in dem Verhalten der Länderministerien, Tätigkeit mit immer wieder unterschiedlichen Begründungen zu versagen. Hundeschulen wären mal „Bildungseinrichtungen“, “Sportanlagen“, „Freizeitanlagen“ oder sogar „schulischen Einrichtungen“. Außerdem wären Gruppenstunden „unzulässige Ansammlungen“, „verboten Treffen im außerfamiliären Bereich“ oder die HundetrainerInnen könnten aufgrund der Tätigkeit den Abstand von 1,5 m nicht sicherstellen und sind somit evtl. sogar „körpernahe“ Dienstleistungen. Für Czirski ist allen Begründungen gemeinsam:
Es ist nicht die Beschreibung unserer Tätigkeit! Und gefragt hat sowieso keiner.
Da der Verband davon ausgeht, dass Corvid-19 noch immer gefährlich ist und deswegen ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Gefahr dringend notwendig ist, hat sich dieser zu diesem Weg entschlossen. Der Tätigkeitsuntersagung stünde der Schutz der Tiere für eine art- und hundgerechte Haltung des Hundes bzw. die Vermittlung der Kenntnisse, dieses zu vermitteln, entgegen.
Offener Brief von ProHund an die Bundesregierung und Bundesländer
Gewerbliche Hundeschulen müssen im Gegensatz zu Hundevereinen über eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Ziffer 8f Tierschutzgesetz verfügen. Warum? Sie sollen für diese Erlaubnis umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die sie in die Lage versetzen, sich mit Menschen und ihren Hunden auseinanderzusetzen. Ist dann nun also ein*e Hundetrainer*in im Besitz dieser Erlaubnis so bedeutet dieses:
- Sie bieten ihre Kenntnisse und Fähigkeiten an und werben für ihre Firma.
- Sie treffen Vereinbarungen mit ihren Kunden, haben AGBs und Verträge, die sie mit diesen abschließen.
- Sie erbringen schließlich dem Kunden gegenüber ihre Leistung und erhalten damit den Anspruch auf Gegenleistung, nämlich Bezahlung durch den Kunden.
All dies ist nichts Ungewöhnliches – man nennt dies Dienstleistungen.
Hundeschulen sind nichts anderes als Einrichtungen zum umfangreichen Erwerb von Wissen und praktischen Fähigkeiten rund um den Hund.
Sie beraten, trainieren, coachen, machen Hausbesuche, bilden in Spezialrichtungen aus, sind Verhaltensberater und Problemhundbetreuer und arbeiten daran, dass Hundehalter mit ihren Hunden art- und tierschutzgerecht umgehen. Das heißt, es wird aktiv Tierschutz betrieben, Bissprävention durchgeführt und Menschen befähigt, sachkundig mit ihrem Hund umzugehen. Es geht um grundlegendes Wissen im Bereich Erziehung, Training, Sozialverhalten und Problemprophylaxe.
Das heißt: es geht hier um ein reichhaltiges Angebot an diversen Dienstleistungen. Jedoch scheint das vielen Personen, sowohl in politischer als auch in behördlicher Verantwortung, nicht bewusst zu sein bzw. sie haben andersartige Informationen.
Hier werden also immer noch die Dienstleister Hundeschulen gleichgesetzt mit einer Vereinstätigkeit, die aber ehrenamtlich und in der eigenen Freizeit durchgeführt wird. Die Folge: So werden Hundeschulen und ihre Betriebsgelände zu:
- Bildungsstätten/-einrichtungen,
- Sportanlagen/-plätzen,
- Freizeitanlagen oder
- vergleichbaren Anlagen und Einrichtungen
Jedoch werden sie nie als das gesehen, was sie nämlich sind:
Betriebsgelände eines Dienstleistungsbetriebs mit jenem umfangreichen Angebot zur Ausübung des gesamten Tätigkeitsbereiches, der von der Erlaubnis umfasst wird.
Und dieser Tätigkeitsbereich ist eben sehr viel umfassender als es eben auf vielen Sport- und Freizeitanlagen zu sehen ist, nämlich eine rein sportliche Beschäftigung des Hundes.
So wundert man sich doch immer wieder in den notwendigen Klärungsgesprächen, dass Hundeschulen auch auf den sogenannten „Hundeplätzen“ verortet werden – quasi als zentraler Arbeitsraum.
Analog zu Fahrschulen lehren wir nicht am PC sondern befähigen und schulen Menschen in ihrem Leben – zu Hause, in der Öffentlichkeit usw., eben an Orten, die Mensch und Hunde mit unserer Gesellschaft in Berührung bringen. Wir brauchen schließlich gesellschaftstaugliche Hunde und nicht zwingend sportliche Spezialisten. Ein tolles Hobby, aber eben nicht die Hauptbeschäftigung von Hundeschulen!
In diesem Sinne fordert ProHunde, als größter Berufsverband für Hundetrainerinnen und Hundetrainer in Deutschland, dass unsere Berufsgruppe klar und unmissverständlich als Gewerbetreibende/Dienstleister eingestuft werden. Eine kurze Nachfrage bei uns hätten viele unnötige falsche Einstufungen und Diskussionen vermeiden können.
Bitte fragen Sie uns einfach, wir geben gern Auskunft – auch und vor allem zu den Arbeitsbedingungen in der Coronakrise. Tausende von gewerblich arbeitenden Hundeschulen können sicherstellen unter den notwendigen Hygienemaßnahmen zu arbeiten, somit weiter ihre Existenzen zu sichern und damit auch Unterstützungsgelder einzusparen.
Wir werden gebraucht in Deutschland – wie alle anderen Dienstleister auch!
Mit freundlichen Grüßen
Czirski (1. Vorsitzender)
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