Was tun wenn Hund überhitzt - Hitzefalle Auto
Im Sommer passiert es immer wieder, dass ein Hund in einem abgestellten Auto überhitzt, wenn es warm ist. Nach wie vor sterben in Deutschland jedes Jahr Hunde, weil ihre Halter sie im Auto zurücklassen. Was tun wenn ein Hund im Auto überhitzt? Wir geben Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Hitzschlag.
Im Auto heizt sich die Innentemperatur in kürzester Zeit auf extreme Temperaturen auf. Schon ab 20 Grad Celsius Außentemperatur kann ein Auto zur tödlichen Gefahr für einen Hund werden. Der Hund versucht, sich durch Hecheln Kühlung zu verschaffen, dabei verbraucht er jedoch sehr viel Wasser. Wenn er dieses Wasser nicht wieder aufnehmen kann, besteht die Gefahr eines Hitzschlages beim Hund, weil lebenswichtige Organe nicht mehr ausreichend durchblutet werden.
Anzeichen für einen Hitzeschlag beim Hund
Erste Anzeichen eines Hitzschlages bei Hunden sind
- Unruhe
- weit herausgestreckte Zunge
- Taumeln und
- Erschöpfung.
Im fortgeschrittenen Stadium kann der Hitzschlag zu einem Schockzustand, Bewusstlosigkeit und nicht selten sogar zum Tod führen. Ein Tier, das Symptome eines Hitzschlages zeigt, muss daher so schnell wie möglich von einem Tierarzt behandelt werden.
Hund richtig abkühlen
Wichtig ist es, den Vierbeiner zuerst in den Schatten zu bringen und ihn vorsichtig für mindestens 30 Minuten abzukühlen. Beginne beispielsweise mit nasskalten Umschlägen und arbeite dich von den Pfoten über die Beine, das Hinterteil, und den Rücken bis zum Nacken hoch. Hier ist eine langsame Abkühlung besonder wichtig! Keinesfalls darf der Hund mit eiskaltem Wasser übergossen werden.
Mit dem Hund zum Tierarzt
Danach muss zeitnah der Transport in einem gekühlten Auto zum Tierarzt erfolgen. Eine weitere Hitzebelastung sollte unbedingt vermieden werden. In der Tierarztpraxis sollte man sich sicherheitshalber anmelden, damit auch ein Tierarzt vor Ort und einsatzbereit ist, um das Tier entsprechend notfallmäßig behandeln zu können. Die Behandlung beim Arzt besteht aus Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr.
Hitzefalle Auto
Bei Laborbedingungen erreicht die Innentemperatur bei konstanter Sonneneinstrahlung und 25 Grad Außentemperatur innerhalb von 45 Minuten die kritischen 40 Grad. Im Kopfbereich des Fahrers steigt sie sogar auf 55 Grad an. In der Realität kann sich die Temperatur innerhalb weniger Minuten extrem erhöhen.
Laut dem Autofahrerclub ÖAMTC helfen geöffnete Fenster bei geparkten Autos im Sommer nicht. Ein Test zeigte, dass es durch eine drei Zentimeter geöffnete Scheibe nach 30 Minuten um subjektiv kaum merkbare zwei Grad kühler im Fahrzeug ist. Aber mehr als drei Zentimeter lässt niemand aus Angst vor Diebstählen die Scheiben offen. So kann es aber zu keiner Luftzirkulation kommen und die Abkühlung bleibt aus. Geöffnete Fensterscheiben kühlen während der Fahrt den Innenraum aber erheblich.
Vorsicht auch vor Verbrennungen in einem überhitzten Auto, denn die Innenausstattung wie Ganghebel, Sitze und Lenkrad können schnell bis zu 60 Grad heiß werden. Steht das Auto längere Zeit in der Sonne und man steigt danach mit Hund wieder ein, sollte man die Türen öffnen und ein paar Minuten für Durchzug sorgen. Das hilft auch dem Fahrer, denn auch die Konzentrationsfähigkeit des Menschen nimmt bei großer Hitze stark ab.
Noch einen Tipp zur Klimaanlage hält der Autofahrerclub bereit: Der Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur sollte nicht mehr als sechs Grad betragen. Alles, was darüber hinausgeht, belastet den Organismus und fördert eine Erkältung - zumindest bei den zweibeinigen Mitreisenden.
„Feuerwehr oder Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen.“ Doch was kann der aufmerksame Passant tun und was darf er überhaupt?
Hund aus Auto befreien: Wie vorgehen?
Was kann man tun, wenn man ein fremdes Auto entdeckt in dem ein eingesperrter Hund sichtlich Qualen erleidet?
Wenn das Auto auf dem Parkplatz von einem Geschäft steht, bittet man am besten die dortigen Angestellten den Halter ausrufen zu lassen. Führt dies nicht zum Erfolg informiert man Polizei oder die Feuerwehr und notiert sich alle wichtigen Daten wie Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens. Vorteilhaft ist es den Vorfall zu dokumentieren indem man mit dem Handy Fotos macht und Zeugen sucht, die die Geschehnisse bestätigen können. Nicht vergessen, auch von diesen die Telefonnummer und Anschrift zu notieren. Zur Sicherheit dann eine Strafanzeige wegen Tierquälerei in der nächsten Polizeidienststelle erstatten.
Situation für den Hund lebensbedrohlich?
Achtung: Wenn die Situation für den Hund aber lebensbedrohlich und so eilig ist, dass nicht länger auf Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf der Hund laut der Tierschutzorginsation Tasso selbst befreit werden. Wichtig dabei ist es äußerste Vorsicht walten zu lassen, weil es nicht anders möglich ist fremdes Eigentum zu beschädigen um das Tier zu befreien. Aus diesem Grund ist zu beachten, dass fremde Auto so wenig wie möglich zu beschädigen: Besser nur ein Seitenfenster einschlagen und NICHT die Front- oder Heckscheibe.
Der Helfer muss jedoch damit rechnen, dass der Fahrzeughalter später Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten wird. In diesem Fall können sich Betroffene laut Tasso auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen. Deshalb ist es umso wichtiger, die Polizei zu verständigen und Telefonnummer und Anschrift von Zeugen zu notieren.
Die entstandenen Kosten eines notwendigen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes zur Befreiung eines Hundes aus dem Auto hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundehalter zu tragen. Denn schließlich trägt er die Verantwortung für das, was er seinem hilflosen Vierbeiner zumutet. Und er verstößt gegen das Tierschutzgesetz, wenn er sein Tier die Hitze des heißen Fahrzeuges aushalten lässt.
Weitere Links zum Thema
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-141220
www.tasso.net/hund-im-backofen
Quelle: TASSO E.V., ÖAMTC
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