ÖKV: Gesetz muss Hunde schützen - nicht Mops & Co verbieten
Als "nicht zu Ende gedacht" bezeichnet der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) - Dachverband von über 100 österreichischen Hundevereinen - die Forderungen der Landesstelle Wien der Österreichischen Tierärztekammer und der Tierschutzombudsstelle Wien zu einer geforderten Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG).
Laut Michael Kreiner, Präsident des ÖKV, steige damit weder die Tiergesundheit noch würden bestehende Herausforderungen gelöst werden. Er kritisiert etwa das genannte rassistisch diskriminierende Ampelsystem bei Qualzuchtmerkmalen, das bereits in den Niederlanden gescheitert sei und die Hundevielfalt für Halter:innen und die seriöse Zucht enorm verringert hat. Die Folge waren laut Kreiner Inzuchtdepressionen und Tierleid. Hinzu komme, dass das Zucht- und Haltungsverbot vor allem Gesellschaftshunde betrifft, die einen Beitrag zur psychosozialen Gesundheit vieler, insbesondere älterer Menschen leisten.
Ein Tierschutzgesetz muss Tiere schützen, nicht verbieten. Die Forderungen würden bei Umsetzung zur Konsequenz haben, dass der Import von unkontrollierten Kofferraumhunden nach Österreich massiv ansteigen würde, Hundehalter:innen kriminalisiert werden und die heimische Hundezucht daran gehindert wird, mit gesunden Hunden gesunde Nachkommen zu züchten.
so Michael Kreiner.
ÖKV: Kontrollierte Zucht ist die Lösung
Die Zucht durch Mitglieder des ÖKV gewährleiste nachweislich gesunde Hunde. Zu den signifikanten Verbesserungen vor allem bei Mops und Co. tragen die seit 2010 ergriffenen Maßnahmen bei. Seitdem muss jedes Tier neben vielen anderen Gesundheitsuntersuchungen einen strengen Belastungstest bei einem vom ÖKV anerkannten Fachtierarzt absolvieren.
Damit sei gewährleistet, dass Hunde, die unter dem brachycepahlen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS), anderen Atemproblemen oder auch anderen gesundheitlichen Defiziten leiden, nicht in die Zucht gelangen. Dieses zertifizierte Befundungssystem ist im ÖKV verbindlich, weshalb solche Hunde bei Mitgliedern nicht mehr für die Hundezucht eingesetzt werden.
Natürlich kann es trotz größter Sorgsamkeit zu Nachkommen kommen, die einzelne Merkmale aufweisen, die die Gesundheit beeinträchtigen. Man kann die Natur eben nicht ausschalten. Dem trägt der § 44 Abs. 17 des TSchG Rechnung.
betont Kreiner.
Das hohe Niveau würden auch die internationalen Hundeausstellungen in Österreich belegen, bei denen 99,7 Prozent der Hunde von den Amtstierärzten für gesund befunden wurden. Es wäre daher ratsamer, die seriöse und professionelle Hundezucht in Österreich zu stärken, und jene, die rein auf das Vermehren von Hunden abstellen, zu reglementieren.
Kreiner stellt zudem klar, dass nur der ÖKV die notwendige Expertise habe, um als Kontroll- und Zertifizierungsstelle für Hundezüchter:innen und Zuchthunde in Österreich zu fungieren. Die Maßnahmenliste des ÖKV zur Vermeidung von Qualzuchtmerkmalen sei bereits jetzt Beurteilungsmaßstab in ganz Österreich. Daher brauche es auch ein Anhörungsrecht für ÖKV-Züchter und eine Vertretung des ÖKV bei der Erarbeitung der Gesetzesnovelle zum TSchG. Nur so könne verhindert werden, dass es zu einer rassistischen Diskriminierung von Tierrassen kommt, und eine praxistaugliche Definition von Qualzuchtmerkmal und -symptom erarbeitet wird.
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