Listenhunde in Deutschland
Sie sind blutrünstig, greifen kleine Kinder an und fletschen schon die Zähne, wenn sie das Gegenüber nur riechen. Bei vielen Menschen sind das die ersten Bilder vor dem inneren Auge, wenn Begriffe wie „Kampfhund“ oder „Listehund“ fällt.
- Doch was ist dran an dem Vorurteil?
- Sind Kampfhunde wirklich so aggressiv?
- Welche Arten werden überhaupt so bezeichnet und was muss ich tun, wenn ich einen betroffenen Hund halten möchte?
- Welche Hunde stehen jeweils auf der Rasseliste in Deutschland?
Alle Fragen rund um das Thema Listenhunde beantworten wir in diesem Artikel.
Was ist ein Kampfhund?
Die Bezeichnung „Kampfhund“ kommt tatsächlich vom Wort Wettkampf. In bestimmten Ländern und Regionen werden Hunde regelmäßig abgerichtet und treten dann gegeneinander an. In grausamen Kämpfen zur reinen Belustigung geht es für die Tiere um das nackte Überleben. Damit die Hunde möglichst aggressiv und stark sind, hat man ihnen verschiedenste Eigenschaften angezüchtet. Übrigens setze man Hunde, die sehr aggressiv galten, auch schon zu Kriegszeiten ein. Sie sollten den Gegner irritieren oder aufhalten. Auch, um Munition aufzuspüren kamen Hunde damals zum Einsatz.
Die Bezeichnung „Listenhund“
Heutzutage wird der Begriff „Kampfhund“ eher selten genutzt. Stattdessen ist von „Listenhunde“ die Rede. Jedes Bundesland in Deutschland entscheidet darüber, welche Hunderassen sie als gefährlich ansieht. Diese kommen dann auf die „Rasseliste“. So kann es sein, dass ein Hund in einem Bundesland als „Listenhund“ geführt wird und in einem anderen Bundesland nicht.
Welche Rassen in Deutschland als Listenhunde geführt werden
Neben Niedersachen gibt es seit 2018 auch in Schleswig-Holstein und Thüringen keine Rasselisten mehr. Ansonsten regeln die Bundesländer in Deutschland ihre Listen eigenständig. Sie sind Teil der Kampfhundeverordnung, in welcher notiert ist, welche Hunderasse als verdächtig gilt und was der Halter für die Haltung eines solches Tieres nachweisen bzw. einhalten muss.
In einzelnen Bundesländern wird die Gefährlichkeit noch einmal in zwei Kategorien unterteilt. In der Kategorie 1 werden dann die Tiere zusammengefasst die „höchstwahrscheinlich gefährlich“ sind und in der Kategorie 2 sind alle Tiere vermerkt, die als „vermutlich gefährlich“ gelten. Diese Hunde sind auf den meisten Rasselisten zu finden.
Zu den Listenhunden in Deutschland zählen auch Mischlinge, die aus Kreuzungen der aufgeführten Rassen entstanden sind:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Geht von Listenhunden generell eine Gefahr aus?
Wie bereits beschrieben, sind Kampfhundezüchtungen durch brutale Tierkämpfe entstanden. Die Tiere wurden und werden auch heute noch zu Waffen abgerichtet und werden dann in der Arena aufeinandergehetzt. Umfangreiche Studien belegen heute allerdings, dass die Aggression der Tiere nicht aus den Genen stammt. Vielmehr handelt es sich dabei um vom Menschen antrainierte Verhaltensweisen. sind also grundsätzlich nicht aggressiver als andere Hunde.
Eine Untersuchung der Freien Universität Berlin aus dem Jahr 2017 zeigte zudem, dass es keine Hunderasse gibt, die im Vergleich zu anderen Hunderassen häufiger beißt.
? Lesetipp: Listenhunde - Erfahrungen mit vermeintlichen Bestien auf vier Pfoten (planethund.com)
Welche Auflagen habe ich als Hundehalter, wenn ich mir einen Listenhund zulegen möchte?
Die Anforderungen an die Haltung von Listenhunden in Deutschland werden in jedem Bundesland anders geregelt. Nachzuschlagen sind diese in der jeweiligen Rasselistenverordnung. Einige Faktoren müssen allerdings in allen Bundesländern erfüllt sein:
- Der Hundehalter muss volljährig sein, ein Führungszeugnis vorlegen, welches seine Vertrauenswürdigkeit und sein Verantwortungsbewusstsein bescheinigten.
- Für einzelne Rassen ist außerdem eine Sachkundeprüfung Voraussetzung. Im Rahmen dieser Prüfung muss das Tier einen Verhaltens- bzw. Wesenstest bestehen.
Mehr zum Thema: Sachkundenachweis in Niedersachsen
Wie läuft ein Wesenstest für Hunde ab?
Der Wesenstest soll bestätigen, dass der Hund nicht gefährlich ist. Dabei kommen Verhalten und Charakter des Tieres auf den Prüfstand. Getestet wird auf Krankheiten oder eine medikamentöse Ruhigstellung. Des Weiteren überprüft das Amt, wie der Hund auf Menschen und andere Hunde reagiert. Auch, ob er den Menschen als Führungsposition anerkennt, sein Verhalten in Stresssituationen und die Reaktion auf verschiedene Umweltreize wird getestet.
Insgesamt nimmt der Test für Listenhunde bis zu zwei Stunden in Anspruch. Die anfallenden Kosten liegen bei etwa 60 Euro. Besteht der Hund den Test problemlos, wird ein Negativgutachten ausgestellt. Gegenebenfalls muss der Test nach einer gewissen Frist erneuert werden. Auch kann es sein, dass die Leine und der Maulkorb trotz bestandenem Wesenstest weiterhin genutzt werden müssen.
Worauf muss ich beim Gassigehen mit einem Listenhund achten?
In vielen Bundesländern herrschen strenge Auflagen für Listenhunde. Die Leinenpflicht gilt in der Regel für alle Rassen der Liste. In einzelnen Bundesländern muss dem Tier, welches auf der Rasseliste steht, zusätzlich ein Maulkorb angelegt werden. Verstößt die Halterin oder der Halter gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld wird fällig. Auch kann das Tier in einigen Bundesländern nur vom Besitzer mit der Erlaubnis ausgeführt werden. Es ist also nicht möglich, dass ein Nachbar oder Bekannter einmal eben einige Runden mit dem Hund dreht.
Übrigens ist es zusätzlich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung für Listenhunde abzuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Versicherung im Schadenfall für die Kosten aufkommt.
Mit Listenhund auf Reisen: Das muss beachtet werden
Wer mit einem Listenhund in den Urlaub fahren möchte, muss einige Dinge beachten. Auch in anderen Ländern gibt es die Rasseliste. Doch nicht nur die Bestimmungen im Urlaubsland sind ausschlaggebend. Auch die Richtlinien in allen Durchfahrtsländer muss beachtet werden. Für Listehunde gelten in diesem Fall spezielle Einreisebestimmungen.
In Dänemark ist es beispielsweise verboten mit einem Pitbull Terrier oder einer Amerikanischen Bulldogge einzureisen. 13 Hunderassen stehen dort auf der Verbotsliste. Urlaubern wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Linstehunde-Richtlinien der einzelnen Länder zu informieren. Nicht fehlen sollten vor dem Urlaubsantritt Halsband, Leine, Maulkorb, Transportbox und Hundepass inklusive Impfpass.
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